Samstag, 20. Februar 2016

Zuwanderer, die zu ihrer Herkunft oder Identität falsche Angaben machen, müssen nicht mit negativen Konsequenzen für ihr Asylverfahren rechnen

Zuwanderer, die zu ihrer Herkunft oder Identität falsche Angaben machen, müssen nicht mit negativen Konsequenzen für ihr Asylverfahren rechnen. Entscheidend sei, die Schutzbedürftigkeit glaubhaft zu machen, sagt das Bundesinnenministerium.Wenn Zuwanderer falsche Angaben zu ihrer Herkunft oder Identität machen, wirkt sich das nicht notwendigerweise negativ auf ihr Asylverfahren aus. „Die Frage der Schutzbedürftigkeit hat im Prinzip nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob man jetzt unzutreffende Angaben gemacht hat“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitagin Berlin. Der Antrag auf Schutz in Deutschland müsse generell „in glaubhafter Weise“ vorgetragen werden, fügte er hinzu.Die Chance auf Anerkennung sinke nur, wenn sich jemand so sehr in Lügen verstricke, dass man am Ende nur noch schwer einschätzen könne, ob seine Angaben zur Schutzbedürftigkeit zutreffend seien oder nicht. „Aber jenseits einer solchen Konstellation hat es keine Auswirkungen“, ergänzte der Sprecher.


http://www.focus.de/politik/deutschland/frage-der-schutzbeduerftigkeit-bundesinnenministerium-falsche-angaben-fuehren-im-asylverfahren-nicht-zu-ablehnung_id_5300134.html


Aber wehe ein Einheimischer vergisst 5 Euro bei der Steuererklärung oder vergißt auch nur einen Euro beim ALG2/H4 Antrag....
Ist wird jeden Tag offensichtlicher das die Regierung Krieg gegen das eigene Volk führt.... Sonst ist dies alles nicht mehr zu erklären.... 
Bananarepublic

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