Donnerstag, 4. Februar 2016

Wieder mal ein Gesetz das nur für Einheimische und NICHT für ILLEGALE gilt


Müssen Flüchtlinge ihr Vermögen einbringen?

Ja! Was Ministerin Nahles fordert, ist längst Gesetz!
Im Asylbewerberleistungsgesetz steht klipp und klar: „Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen.“
Heißt im Klartext: Nun wer bedürftig ist, bekommt Hilfe. Wer selber Geld hat, muss erst einmal davon leben. Wer als Deutscher ein dickes Bankkonto hat, bekommt ja auch kein Hartz IV. Bundes-Integrationsbeauftragte, Aydan Özoguz (SPD) hatte BILD Mitte Januar gesagt:. „Als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger.“

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