Sonntag, 21. Februar 2016

Begriffsdefinitionen Asylant, Flüchtling, illegaler etc... gesetzliche Texte

Was BEDEUTEN eigentlich die Begriffe in Rechtlicher hinsicht
Asylant?
Vereinfacht gesagt, jemand, der in der Heimat wegen seiner politischen Einstellung, des Glaubens pipapo. verfolgt wird.
Anerkennungsquoten in der Vergangenheit unter 2% der Antragsteller.
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Flüchtling?
Wie Asylant, nur muß die Verfolgung erst drohen, dann aber konkret.
Im übrigen ist man Flüchtling eigentlich immer nur im nächsten sicheren Land (Art. 31 Genfer Flüchtlingskonvention: Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbaraus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, …).
Der Begriff “Flüchtling” wird aber inflationär auf alle hier einströmenden Personen verwendet. Warum eigentlich?
Der echte Flüchtling ist bei uns dem Asylanten rechtlich gleichgestellt.
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minderjähriger unbegleiteter Jugendlicher?
Kinder und Jugendliche, deren Eltern so asozial sind, daß sie als Eltern lieber im warmen Stübchen hocken bleiben. Und stattdessen ihre unerfahrenen Kinder über tausende von Kilometern durch fremde Länder schicken, um z.B. in Deutschland Quartier zu machen. Wenn diese dabei Kinderschändern oder Organhändlern in die Hände fallen, was macht das schon?
Weil solche verantwortungslosen Eltern wirkliche Vorbilder sind, setzen sich weite Kreise der Gesellschaft für den schnellen Nachzug dieser Rabeneltern ein.
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Vertriebener?
Wenn jemand sich und seine Familie in Sicherheit bringen will, weil z.B. die Kriegshandlungen in Syrien seine Heimat erreichen, kann man das jederzeit verstehen, er ist aber weder Flüchtling noch Asylant, sondern Vertriebener.
Nach den Gesetzen (die aber eigentlich nur noch gegen Deutsche gelten) genießt ein Vertriebener „subsidiären Schutz“ und damit einen schlechteren Rechtsstatus als Flüchtlinge und Asylanten.
Es ist davon auszugehen, daß unter den echten Syrern, die hierher kommen, die Mehrzahl Vertriebene sind. Diese sollen aber nur bis zur Beendigung der Notlage hier bleiben. Wiki: “Subsidiär Schutzberechtigte erhalten durch diese Änderung eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative AufenthG, die zunächst für ein Jahr zu erteilen und danach für zwei Jahre zu verlängern ist.”
Aber wir wollen doch alle voll integrieren (auch in unsere Sozialsysteme).
Warum, wenn die zurück sollen?

Wie sie sehen sind die Begriffe die in den Medien verwendet werden schon total falsch, faktisch ist das gro das hier ankommt ILLEGAL hier.
Wieso sollen ILLEGALE aber von den Errungenschaften die wir uns Jahrzehnte erarbeitet haben provitieren dürfen`?

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