Donnerstag, 12. Mai 2016

Krankenkassen als Entwicklungshelfer ?

Unsere Krankenkassen als Entwicklungshelfer
Ärgern Sie sich auch täglich neu über das krasse Mißverhältnis
von steigenden Beiträgen und gekürzten Leistungen
der Krankenkassen?
Dann sollten Sie wissen, daß
unsere Regierung Teile Ihrer
Pflichtbeiträge ins Ausland
weiterreicht!
ber woher sollten Sie das wissen,
wenn von allen Parteien
und Massenmedien gemeinsam
die Tatsache tabuisiert wird, daß
Familienangehörige von den in
der Bundesrepublik lebenden
Staatsbürgern der Türkei, Marokkos,
Tunesiens, Kroatiens,
Polens, Mazedoniens, Jugoslawiens,
Bosnien-Herzegowinas,
Tschechiens, Ungarns, Israels,
der Schweiz und demnächst Sloweniens
und Chinas kostenfrei bei
Ihrer Krankenkasse mitversichert
sind? Und zwar unabhängig davon,
ob diese in der Bundesrepublik
sich aufhaltenden Ausländer
hier arbeiten, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger
sind und ihre
Familienangehörigen dauerhaft in
ihrem Heimatland wohnen!
Sie glauben es nicht?
Und doch ist es wahr, und zwar geregelt
in zwischenstaatlichen »Abkommen
über Soziale Sicherheit«,
nach denen unsere Krankenkassen
nicht einmal bestimmen können, wer
zu dem begünstigten Personenkreis
gehört und wer nicht. Die Begriffsbestimmung
der »Angehörigen«
richtet sich nach dem Recht in dem
jeweiligen Land und umfaßt in manchen
Ländern ganze Großfamilien
einschließlich der Eltern.
Sind IHRE Eltern auch in der
von Ihnen finanzierten Krankenkasse
kostenfrei mitversichert?
Nein, denn für uns Deutsche gilt
ja das bundesdeutsche Recht,
und nach dem sind Eltern eben
nicht mitversichert.
So geht unsere Regierung mit
IHREM Geld um und jammert
gleichzeitig, daß die Kosten
des Gesundheitswesens für
uns Deutsche nicht mehr aufgebracht
werden können.
Bekannt ist diese Handhabung
IHRER Krankenversicherungsbeiträge
schon lange (siehe
»Dokument zum Zeitgeschehen«,
veröffentlicht in der UN 10/99),
doch bisher haben die meisten
Wohlstandsbürger von solchen
Dingen nichts lesen und nichts
wissen wollen.
Hoffen wir, daß sie jetzt endlich
die Frage nach den Ursachen
und den Verantwortlichen dafür
stellen, wenn ihnen der Zahnersatz
gestrichen wird und sie für
Arztbesuche bar netto zuzahlen
müssen!

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