Montag, 6. Februar 2017

absurdistan - neues aus der BananenRepublikDeutschland

In unserem Beispiel geht es um eine Flüchtlingsfamilie, Vater und Mutter mit drei Kindern, die sich seit 15 Monaten in Deutschland befindet und über deren Asylantrag bisher nicht entschieden wurde.
Eines der Kinder ist fünf Jahre alt, die beiden anderen sind acht und zehn. Der Vater erhält laut § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuchs (SGB XII) 368 Euro monatlich, die Mutter ebenfalls.
Das jüngste Kind 237 und die beiden älteren je 291 Euro.
Anspruch hat diese Familie auf eine Wohnung mit ca. 105 Quadratmetern Größe.
Nimmt man den Mietspiegel der Stadt Stuttgart zur Grundlage, entstehen dadurch rund 1000 Euro Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten und Heizung (etwa 300 Euro).
Insgesamt sind dies 2855 Euro, die die Familie an Leistungen vom Staat erhält.
Ein Alleinverdiener mit einer ähnlichen Familie müsste 4146 Euro brutto verdienen, damit ihm das gleiche Geld zur Verfügung steht.
Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer in Deutschland liegt im Durchschnitt bei 3000 Euro, so Angela Merkel. Ein Alleinverdiener kann seine Familie demnach nicht mehr ernähren. Ein Flüchtling hingegen seine allein durch den Bezug von Analogleistungen.

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